Das Interne Kontrollsystem (IKS)
Mit der Neufassung des § 22 GmbHG und des § 82 AktG im Juli 1998 wurden Vorstände und Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet, ein den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Rechnungswesen und Internes Kontrollsystem zu führen.
Wozu brauchen wir ein IKS?
Als Kontrollinstrument
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist notwendig
Als Planungs- und Steuerungselement
um positive Beiträge bei der Festlegung der Unternehmensstrategie zu erzielen
um Verbesserungspotentiale aufzuzeigen und damit die betriebliche Effizienz zu steigern
um Verlustquellen aufzuspüren
um Rationalisierungen zu ermöglichen, die zu einer Kostensenkung und Gewinnoptimierung führen können
IKS als Führungs- und Managementaufgabe
Kontrollieren/Überwachen ist neben Entscheiden, Organisieren, Durchführen und Ziele setzen und Ziele planen ein Teilbereich der Managementfunktion, die von der Geschäftsführung wahrgenommen werden muss.
Bei wachsender Unternehmensgröße und damit verbundener Arbeitsteilung wird eine Systematisierung der Kontrolle notwendig. Die Gesamtheit der Methoden und Maßnahmen für diese Systematisierung wird als „Internes Kontrollsystem“ (IKS) bezeichnet.
Gestaltung eines Internen Kontrollsystems
Für die Gestaltung eines Internen Kontrollsystems empfehlen wir, das Unternehmen nicht nach der hierarchischen Aufbauorganisation, sondern nach Prozessen zu gliedern.
Ein IKS muß, um wirksam zu sein, zwangsläufig eine Meldung für die Soll-Ist-Abweichung auslösen sowie korrigierende Maßnahmen bewirken.
Wenn Sie mehr über die Gestaltung, Überprüfung und Verbesserung Ihres Internen Kontrollsystems wissen möchten, schicken Sie uns ein E-Mail unter mvX8-PP5-9rz8vy3+fX06e-27vP0-bT59fc@nospam