Abfallwirtschaftskonzept
Erstellung/Aktualisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2002 (AWG 2002)
Ab 2. November 2002 traten rund um das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 umfangreiche Neuerungen in Kraft.
Aktuelle, aber vor allem richtige und verständliche Informationen im Umweltbereich sind die Voraussetzung, um die im eigenen Betrieb notwendigen Korrekturmaßnahmen rechtzeitig planen und umsetzen zu können.
Der überwiegende Teil aller Unternehmen (nach § 10 AWG 2002 „Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind“) ist nunmehr verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten ein umfassendes Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und dieses auch regelmäßig fortzuschreiben.
Ein zentraler Punkt im neuen AWG 2002 ist die Darstellung der Kosten und Erlöse im Abfallbereich. Im § 11 Abs. 3 ist festgeschrieben: „Der Abfallbeauftragte hat im Zuge der Erstellung oder Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes die Kosten der Abfallbehandlung und die Erlöse der Altstoffe der Geschäftsführung darzustellen“.
Welchen Nutzen haben Unternehmen durch das neue AWG 2002?
Rechtssicherheit für den Betrieb
Ermittlung von Vermeidungs- bzw. Verringerungspotentialen für betriebliche Abfälle und Emissionen
Erkennen von Einsparpotentialen und beheben von Schwachstellen
Dokumentation entsprechend den Anforderungen des AWG 2002 führen
Ermittlung von Kennzahlen – Integration ins Rechnungswesen
Wenn auch Sie für Ihr Unternehmen positive ökonomische und ökologische Auswirkungen erzielen möchten, informieren Sie sich unverbindlich unter 64SNjYKIjquCg43GiISFmJ6Hn4KFjMWIhIY@nospam über die Erstellung bzw. Aktualisierung Ihres Abfallwirtschaftskonzeptes.